25.06.2020 09:15 Alter: 4 yrs
Kategorie: Aktuelles Heft, Startseite

Was tun, bei einem Riss durch große Beutegreifer?

Verluste von Nutztieren durch Raubtiere können immer und überall auftreten. Was im Falle eines Risses zu tun ist, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

Foto: Branislav Cerven/shutterstock.com

Risse von Nutztieren durch den Wolf werden in allen österreichischen Bundesländern entschädigt. Voraussetzung dafür ist, dass Risse von Rissbegutachtern untersucht und dokumentiert werden. Rissbegutachter werden von den für das Wolfsmanagement zuständigen Behörden nominiert, vom ÖZ (Österreichzentrum Bär Wolf Luchs) in Kursen ausgebildet und weiter geschult. Oft sind es Personen mit behördlichem Hintergrund, wie Amtstierärzte oder Mitarbeiter von Agrar-, Forst- und Naturschutzbehörden. Sie können aber auch in anderen Institutionen verankert sein (Landwirtschaftskammer, Schutzgebietsverwaltung, Jagdverband). Wichtig ist, dass Rissbegutachter rasch und ohne große Vorlaufzeit zur Verfügung stehen können, denn Risse geschehen unangekündigt. Primäre Aufgabe der Rissbegutachter ist die Dokumentation von Rissen und die fachgerechte Probennahme für DNA-Analysen. Es ist nicht Aufgabe der Rissbegutachter, vor Ort zu entscheiden, ob es sich um einen Wolfsriss handelt. Die endgültige Beurteilung erfolgt nach Vorliegen aller Befunde in der zuständigen Behörde mit der Unterstützung der Rissbegutachter. Für die Behörden ist die Überprüfung von Meldungen aus zwei Gründen von Bedeutung. Sie stellt sicher, dass Finanzmittel dafür eingesetzt werden, wofür sie vorgesehen sind, und sie schafft eine verlässliche Datenbasis zur Frage, welches Risiko für Weidetiere von Wölfen ausgeht.

Wie Sie konkret vorgehen und wen Sie in Ihrem Bundesland kontaktieren sollten, lesen Sie im vollständigen Artikel in Schafe & Ziegen aktuell 4/2020. Hier gratis Probeheft bestellen