25.07.2019 13:55 Alter: 5 yrs
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Tirol lässt Machbarkeit von Herdenschutz auf Almen prüfen

Auf vier Almen in Tirol soll exemplarisch die Machbarkeit von Herdenschutzmaßnahmen, deren Kosten und Einfluss auf die touristische Nutzung untersucht werden.

Foto: Markus Loretto/shutterstock.com

Wolf und Bär genießen umfassenden rechtlichen Schutz und dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen entnommen werden. „Eine davon ist, dass die möglichen Präventionsmaßnahmen zum Schutz des Almviehs ausgereizt sein müssen“, erklärt Tirols LH-Stellvertreter Josef Geisler. „Wir wollen vorbereitet sein. Mit dieser Studie sollen gesicherte Grundlagen erarbeitet und belastbare Aussagen getroffen werden, ob, wo und wie Herdenschutz in Tirol überhaupt möglich ist.“ Mit der Studie wurde das Schweizer Institut AGRIDEA beauftragt. Die Ergebnisse werden Anfang 2020 vorliegen.

Verschiedene Almen und Maßnahmen

Erfahrungen aus anderen Regionen können nicht ohne Weiteres auf Tirol übertragen werden. Für die Machbarkeitsstudie wurden deshalb vier Almen mit unterschiedlichen Voraussetzungen ausgewählt. „Drei sind für die Schafhaltung typische Hochalmen über 2.000 Meter, touristisch wenig bis stark genutzte Almen und solche mit und ohne Hirten. Eine der zu untersuchenden Gebiete befindet sich in mittlerer Höhenlage, das überschaubare Almgebiet ist bereits eingezäunt“, erläutert der Vorsitzende der Steuerungsgruppe und Vorstand der Abteilung Landwirtschaftliches Schulwesen, Jagd und Fischerei, Klaus Wallnöfer. Weitläufige Almgebiete mit hochalpiner Topografie, inhomogene Tierherden unterschiedlicher Größe sowie eine teils starke Nutzung der Alm- und Bergregionen durch Wanderer und Mountainbiker sind somit Themen, die in der Studie beleuchtet werden.

Großflächige Herdenschutzmaßnahmen sind trotz der Vorkommnisse in den vergangenen Wochen mit zahlreichen toten Schafen zum jetzigen Zeitpunkt kein Thema. „Wir haben es derzeit in Tirol mit einzelnen durchziehenden Wölfen oder Bären zu tun. Herdenschutzmaßnahmen sind vor allem dann angezeigt, wenn es eine dauerhafte Präsenz von großen Beutegreifern, beispielsweise einem Wolfsrudel, gibt“, führt Martin Janovsky, Beauftragter des Landes für große Beutegreifer, aus.

In Österreich gibt es seit 2005 einen Bären- und seit 2012 einen Wolfsmanagementplan. Für den Fall, dass ein Wolf ohne ersichtlichen Grund aggressiv auf Menschen reagiert oder wenn wiederholt sachgerecht geschützte Nutz- und Haustiere getötet werden, wird in letzter Konsequenz eine Entnahme empfohlen. Zuvor kommen jedoch noch Vergrämungsmaßnahmen oder allenfalls das Fangen und Ausstatten des betreffenden Tieres mit einem Peilsender infrage. Bei großen Schadenshöhen ist dies im Wolfsmanagement allerdings nicht vorgesehen. Im Tiroler Jagdgesetz ist eine Möglichkeit zur Entnahme großer Beutegreifer nur unter den angeführten Bedingungen vorgesehen.

Quelle: AIZ