30.08.2018 07:00 Alter: 6 yrs
Kategorie: Aktuelles Heft, Startseite

Direktvermarktung von Frischfleisch

Wer keine Möglichkeit hat, Würste und Co. selbst herzustellen, kann sich auf den Verkauf von Frischleisch konzentrieren. Dabei sind einige Grundsätze zu beachten.

Foto: Lydia Vero/shutterstock.com

Der Verkauf von Frischfleisch bringt gegenüber der Fleischverarbeitung einige Vorteile mit sich. Für den Direktvermarkter ist die Arbeitsbelastung viel geringer als bei der Herstellung von Würsten, Geselchtem usw. Außerdem ist auch das Produktrisiko niedriger und es fallen weniger Kosten für weitere Zutaten, Verpackung oder Lagerhaltung an. Fleisch von Schafen und Ziegen im Ganzen oder halbiert wird als Urprodukt eingestuft. Fleisch in Teilstücke geschnitten und/oder verarbeitet zählt als Verarbeitungsprodukt – diese Unterscheidung ist relevant bezüglich Steuer und Sozialversicherung. Folgende Bestimmungen sind bei der Direktvermarktung von Frischfleisch zu beachten:

Kennzeichnung

Seit April 2015 gibt es bei Frischfleisch die „Ursprungskennzeichnung“ auch bei Schaf, Ziegen, Schweinehund Geflügelfleisch. Bei Rindfleisch ist eine genaue Herkunftsangabe schon seit der BSE-Krise notwendig. Die Angabe „Ursprung Österreich“ ist möglich, wenn das Tier in Österreich geboren, gemästet und geschlachtet wurde. Sollte das Fleisch verpackt werden, sind alle weiteren Kennzeichnungselemente auch am Etikett anzuführen (z. B. Sachbezeichnung, Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum, Lagerbedingungen). Fleisch, das in Gegenwart des Kunden eingepackt wird, braucht nicht etikettiert zu werden. Bei Frischfleisch und allen leicht verderblichen Produkten ist entweder auf der Verpackung oder bei offenem Verkauf in Form eines Aushanges ein Hinweis zur Küchenhygiene im Haushalt anzubringen: „Küchenhygiene ist wichtig: Kühlkette einhalten, getrennt von anderen Produkten lagern, sauber arbeiten, vor dem Verzehr durcherhitzen“.

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