11.08.2021 00:00 Alter: 3 yrs
Kategorie: Aktuelles Heft, Startseite

Intensiv oder extensiv - weiß das ÖPUL was es will?

Einzelne Maßnahmen im österreichischen Programm für umweltgerechte Landwirtschaft sind sehr widersprüchlich und können vor allem extensiv oder naturnah wirtschaftende Betriebe in Bedrängnis bringen. Hier zwei Beispiele dazu.

Foto: Hummer

Beispiel 1: Betrieb Hummer – wenig Schafe auf steilen Naturschutzflächen

 

Extreme Steilflächen und die Wetter- bzw. Klimakapriolen mit teils großen Schnee- und Regenmengen, aber auch Dürreperioden dazwischen, machen das Bewirtschaften dieses Vollerwerbsbetriebs jedes Jahr aufs Neue zur Herausforderung. Die Rinderzucht lief schon vor Jahren aus, zu groß waren die Narbenschäden am Berggrünland. Schafzucht bot sich als ideale Alternative an, wenngleich Franz Hummer, wie Auswertungen im Arbeitskreis zeigen, von den Produktionskennzahlen her mit den Kollegen in den Gunstlagen nicht mithalten kann. Dennoch, so meint er, würde es mit Schafen und einem Besatz von weniger als 0,5 RGVE je Hektar Sinn machen, den Hof weiter zu bewirtschaften. Damit könnte er die bunten und artenreichen Blühwiesen, mit denen er auch im ENP-Naturschutzprogramm im Rahmen des ÖPUL mitmacht, seiner Ansicht nach am besten erhalten. Zudem hätte er mit diesem geringen GVE-Besatz den Vorteil, dass er dann bestimmte Magerwiesen auch nur einmal jährlich, nämlich zu einer geeigneten trockenen Zeit im Hochsommer, gefahrlos und schnell mähen und ernten könnte. Die geringe, aber hochwertige Futterernte würde dann in jedem Fall ausreichen, um den niedrigen Tierbestand zu versorgen. Der Bauer könnte bei überschaubarer Arbeitsbelastung in der Landwirtschaft seine Waldflächen selbst im notwendigen Ausmaß bewirtschaften und so den Hof weiterhin im Vollerwerb führen. Das gewünschte vielfältige Grünland wäre damit auf Franz Hummers Hof weiter gesichert.

Aber: Das ÖPUL schreibt für Tierhalter, die das Maximum an Prämien erhalten wollen, eine Besatzdichte von 0,5 RGVE oder mehr vor. Bauer Franz Hummer würde also, wenn er mit dem GVE-Besatz unter den Wert 0,5 abrutscht, weniger Geld aus bestimmten ÖPUL-Maßnahmen erhalten. Die Prämienverluste betragen in der Maßnahme Bio konkret 69 %. Bei einem Besatz von über 0,5 RGVE liegt die Hektarprämie bei 225 Euro, unter 0,5 RGVE nur mehr bei 70 Euro. Auf der anderen Seite bekommt Hummer für die extensiven Dauerblühwiesen in der Maßnahme ENP-Naturschutz aus dem ÖPUL ebenfalls Prämien ausbezahlt, diese aber unabhängig vom GVE-Besatz. Der Widerspruch ist aufgedeckt: einerseits Geld fürs extensive Wirtschaften im Naturschutz, andererseits Abzüge für zu geringen GVE-Besatz, beides im ÖPUL.

Franz Hummer meint: „Wenn es die 0,5-RGVE-Regel weiterhin gibt, bedeutet das eine Erschwernis für die extensiv wirtschaftenden Betriebe. Nämlich genau für die, die zur Verbesserung der Biodiversität beitragen. Als Extensivbetrieb habe ich bei mir am Hof bei dem geforderten Mindestviehbesatz von 0,5 RGVE/ha Probleme, die Tiere ganzjährig mit Eigenfutter zu versorgen. Das bedeutet, ich müsste vor allem Winterfutter teuer zukaufen. Dies widerspricht dem Ziel, wonach auf den Betrieben eine betriebliche Nährstoffkreislaufwirtschaft etabliert werden soll. Mein Vorschlag lautet: Bio-Betriebe in den Bergbauernzonen 3 und 4 bzw. über 180 Erschwernispunkten sollten auf einen 0,3 RGVE/ha-Mindestbesatz abgesenkt werden dürfen – bei vollem Prämienerhalt. Hier würden sich sehr viele positive Effekte in Richtung Biodiversität ergeben, ebenso wäre die Bewirtschaftung einfacher und zugleich der Arbeitsaufwand verringert, was für Betriebe im Nebenerwerb eine Erleichterung brächte. Flächen, die ansonsten aufgeforstet würden, könnten erhalten werden. Eine diesbezügliche Regelung mit mindestens 0,3 RGVE Hektarbesatz gibt es im Bayrischen Kulturlandschaftsprogramm bereits seit 2015. Auch bei der Ausgleichszulage arbeitet man in Österreich mit einem Mindest-GVE Schlüssel von 0,3. Warum geht das im ÖPUL nicht?“

 

Als zweites Beispiel haben wir uns die Hutweidenbewirtschafter angeschaut und auch eine Stellungnahme aus dem Landwirtschaftsministerium eingeholt. Zu lesen in der Juli-Ausgabe von Schafe&Ziegen aktuell! Hier gratis Probeheft bestellen.