02.02.2016 11:25 Alter: 8 yrs
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Blauzunge: Vektorfreie Zeit erleichtert Verbringungen

Am 16.12.2015 wurde der Zeitraum von 15. Dezember 2015 bis 31. März 2016 als vektorfreier Zeitraum ausgerufen. In dieser Zeit können Tiere unter bestimtmen Voraussetzungen leichter zwischen den Gebieten verbracht werden.

Foto: Ringdorfer

Derzeit befinden wir uns im sogenannten vektorfreien Zeitraum, das heißt, die Überträgermücke der Blauzungenkrankheit ist auf grund der niedrigen Temperaturen nicht aktiv. In der vektorfreien Zeit können Tiere auch ohne Impfung aus der Sperrzone in freie Gebiete verbracht werden. Voraussetzung dafür ist ein negatives Bluttestergebnis der Tiere auf Blauzungen-Antigene bzw. Antikörper.
Tiere, die nach dem 15.12.2015 aus freien Gebieten in die Sperrzone eingebracht worden sind, müssen – wenn sie wieder in freie Gebiete innerhalb Österreichs verbracht werden – innerhalb der vektorfreien Zeit nicht blutuntersucht werden. Tiere die innerhalb der vektorfreien Zeit in einer Sperrzone geboren wurden, müssen nicht untersucht werden, wenn sie in freie Gebiete transportiert werden.

Die vektorfreie Zeit endet voraussichtlich am 31. März 2016. Danach gilt wieder: nur geschützte (geimpfte) Tiere dürfen aus der Sperrzone in freies Gebiet verbracht werden.

 

Autor: Birgit Lang